| SiGeKo
Ein Instrument zum verbesserten Arbeitsschutz.
Es passieren immer noch zu viele vermeidbare Arbeitsunfälle
im Baugewerbe.
Verbesserung soll die seit dem 1. Juli 1998 gültige
Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung)
bringen.
Der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Koordinators (SiGeKo), garantiert die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht umfassenden
Arbeitsschutz für alle am Bauvorhaben beteiligten
Firmen.
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Berücksichtigung
der allgemeinen Grundsätze
nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung
und Ausführung des Bauvorhabens.
Erarbeitung und baubegleitende Fortführung eines
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei Baustellen
der vorgenannten Grösse oder bei besonders gefährlichen
Arbeiten und (Vor)Ankündigung bei der Behörde.
Koordinierung der Sicherheitseinrichtungen, wenn mehrere
Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind.
Zusammenstellung einer Unterlage für spätere
Arbeiten an der baulichen Anlage. |